Das erwartet Sie
Schildern Sie mir unverbindlich per Mail oder telefonisch Ihr Anliegen, anschließend können wir einen Beratungstermin festlegen.
Im Erstgespräch (in der Regel 60 Minuten) erfolgt eine umfassende Anamnese und wir vereinbaren gemeinsam das oder die Ziele.
Je nach Diagnose gebe ich Ihnen ein Ernährungs-, Symptom- und/oder Bewegungsprotokoll mit oder bitte Sie um ein Videoprotokoll.
Ich werte die Protokolle aus und in den anschließenden Folgeberatungen begleite ich Sie und ihr Kind auf dem Weg zu dem Ziel, das wir ins Auge gefasst haben.
Falls Sie nur einige Fragen zur Ernährung Ihres Kindes haben und eine Kurzberatung wünschen, so wird diese selbstverständlich minutengenau abgerechnet.
WICHTIG: Eltern von Kindern mit einer Fütterstörung bekommen kurzfristig einen Termin! Voraussetzung für die Beratung ist eine umfassende Diagnostik beim Kinderarzt, die eine organische Ursache der Fütterstörung ausschließt. In diesem Fall finden die Therapieeinheiten nach dem Erstgespräch und einer Folgeberatung bei Ihnen zu Hause statt.
Mein Honorar richtet sich nach den Empfehlungen des Verbandes der Oecotrophologen und beträgt 80 Euro (60 Minuten). Als zertifizierte Ernährungsberaterin (Quetheb) kann die ärztlich angeordnete Ernährungstherapie von Krankenkassen bezuschusst werden, bitte sprechen Sie mich auf das Procedere an.
Ernährungstherapiestunden sind nach Paragraph 4 Nr. 14 UStG steuerfrei, präventive Ernährungsberatungsstunden dagegen mehrwertsteuerpflichtig. Bei einem Hausbesuch können eventuell Anfahrtskosten anfallen.
Der Stundensatz beinhaltet auch die Vor- und Nachbereitung der Termine, ausgenommen davon ist die Auswertung der Protokolle.
Nach jedem Termin bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift Ihre Anwesenheit. Die Rechnung erhalten Sie zum Monatsende und kann als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, müssen in Rechnung gestellt werden.